Aktuelles

August 2026

Berlin-Wahl für wohnungslose Menschen am 20.09.2026

Wichtige Information zur Berlin-Wahl am 20. September 2026

Auch wohnungslose Menschen können an der Wahl teilnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • mindestens 16 Jahre alt zu sein,
  • seit dem 20. Juni 2026 überwiegend in Berlin zu leben,
  • das Wahlrecht nicht verloren zu haben.

Wer keine feste Meldeadresse hat, wird nicht automatisch in das Wahlverzeichnis eingetragen. In diesem Fall muss rechtzeitig ein Antrag beim zuständigen Bezirkswahlamt gestellt werden.

EU-Bürger*innen können die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ihres Bezirks wählen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die entsprechenden Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden.

Die Plakate in unserer Galerie zeigen Schritt für Schritt, wer wählen darf und was dafür zu tun ist. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können Sie sich gerne an unsere Beratungsstelle wenden.