Was ändert sich?
Neuer Name der Sozialhilfe: „Bürgergeld“ wird zu „Grundsicherung für Arbeitssuchende“.
Termine beim Jobcenter:
Wenn du nicht erscheinst:
Beim ersten Mal → sofort neuer Termin.
Beim zweiten Mal → 30% Kürzung der Leistungen.
Beim dritten Mal → gesamte Leistung kann gestrichen werden.
Ablehnung eines Jobangebots:
Erstes Mal → 30% Kürzung.
Zweites Mal → weitere 30% Kürzung.
Wiederholung → gesamte Leistung kann verloren gehen.
Kontrolle von Vermögen und Ersparnissen:
Jobcenter prüft nun genauer, ob du Ersparnisse, Auto, Haus oder andere wertvolle Besitztümer hast. Bei ausreichendem Eigenvermögen kann entschieden werden, dass kein Anspruch auf Unterstützung besteht.
Mietkosten:
Zu hohe Mieten werden reduziert.
Es wird schneller überprüft, ob die Wohnung zu teuer ist, und ggf. wird empfohlen, in eine günstigere Wohnung zu ziehen.
Hauptziel:
Förderung der schnellen Arbeitsaufnahme: weniger Ausreden, mehr Unterstützung bei der Jobsuche.
Grundbetrag:
Die monatliche Unterstützung ändert sich nicht, wenn die Regeln eingehalten werden.
Personen mit gesundheitlichen Problemen:
Kranke oder psychisch beeinträchtigte Menschen werden besonders berücksichtigt. Sanktionen werden in diesen Fällen nicht automatisch angewendet.
Botschaft der Regierung:
Der Staat möchte weiterhin Menschen unterstützen, die Hilfe benötigen, sorgt jedoch dafür, dass diejenigen, die arbeiten können, sich auch aktivum eine Arbeitsstelle bemühen.